Vor etwa ½ Jahr war der Chef im Urlaub und ich sollte mich als einziger Angestellter in der Zeit alleine um das Geschäft kümmern. Es kam eine Kundin mit einem Computer (ein ziemlich altes Ding) mit defekter Festplatte und wollte ihn so billig wie möglich repariert haben. Also, Festplatte getauscht gegen das billigste Modell das wir hatten und ordnungsgemäß darauf hingewiesen, daß sie ihre Windows-Lizenz vorlegen muß, wenn sie eine Neuinstallation wünscht (es war kein Lizenzaufkleber auf dem PC, von der alten Festplatte war auch nichts mehr zu retten und offenbar wurde der Computer auch nicht bei uns gekauft).
Jedenfalls war laut Aussage der Dame die Lizenz nicht auffindbar. Da die Kundin aber auch nach einer ewig langen Diskussion nicht bereit war, eine neue Lizenz zu kaufen und den Computer auch nicht ohne Betriebssystem mitnehmen wollte, habe ich ihr angeboten, Linux zu installieren. Letztendlich schien das Problem damit gelöst zu sein.
Bis diese Woche jene Kundin wieder ins Geschäft kam – mit einem anderen Computer, der angeblich ihrem Enkel gehört – und sich dasselbe Spiel in ähnlicher Weise wiederholte. Schließlich hat diese Dame gegenüber dem Chef behauptet, ich hätte ihr Windows für 10 € verkauft und sie verlangte “dasselbe” noch mal für diesen PC. Ich habe dem Chef erklärt, daß das nicht stimmt und daß ich auf dem Reparaturauftrag eindeutig “Installation von Linux” vermerkt habe und auf der Rechnung die 10 € ebenfalls nur als “Arbeitseinheit / Softwareinstallation” ausgewiesen sind und nicht als “Kauf” von Software. Aber er hat mich angeschnauzt, daß das eine langjährige Kundin ist, die sich das nicht ausdenken würde und mir daraufhin eine fristlose Kündigung gegeben, weil ich angeblich unlizenzierte Software verkauft und zur Verschleierung falsche Rechnungen ausgestellt haben soll.
Was kann ich jetzt machen? Kann ich dagegen vorgehen? Ich meine, nur weil eine Kundin, die kaum Ahnung von Computern hat, so etwas behauptet, kann er mich doch nicht einfach rausschmeißen! Das ist doch bestenfalls Aussage gegen Aussage und jeder normale Mensch würde sofort erkennen, daß die Kundin offenbar gar nicht weiß, was sie da genau erzählt. Ich habe mich ja sogar ausdrücklich geweigert, Windows zu installieren, wenn sie keine Lizenz vorweisen kann. Wie kann ich beweisen, daß ich nichts Verbotenes getan habe und muß der Chef mich wieder einstellen?


Aufgrund von Hörensagen eine fristlose Kündigung aussprechen?
Für mich klingt das zunächst einmal so, als habe er nur einen Grund gesucht, Dich loszuweren.
Nicht Du musst beweisen, dass Du nichts Verbotenes getan hast, Dein Chef muss beweisen, dass Du Verbotenes getan hast. So herum wird ein Lied daraus.
Dein Chef wird vor jedem Arbeitsgericht scheitern.
Also: Zum Anwalt, Kündigungsschutzklage einreichen und auf Wiedereinstellung klagen.
Ob Dir hinterher das Betriebsklima noch zusagen wird, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Gegen die Kündigung kannst du (auch wenn hier andere Meinungen vertreten werden) im Grunde nichts machen. Vor dem Arbeitsgericht könntest du nur erreichen, dass die fristlose in eine fristgerechte Kündigung gewandelt wird. Der Grund ist, dass du keinen Kündigungsschutz genießt.
Das Kündigungsschutzgesetz gilt (in Deutschland) aufgrund der so genannten „Kleinbetriebsklausel“ nur in Betrieben mit mehr als 10 vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, § 23 KSchG. http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/…http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndig…
Da wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als zum Anwalt zu gehen.
Allerdings, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, oder Mitglied der Gewerkschaft bist, musst du, auch wenn du Recht bekommst, in der ersten Instanz für deine Anwaltskosten selber aufkommen.http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrec…
Wie schon gesagt wurde Kündigungsschutzklage einreichen. Es wurde ebenfalls schon erwähnt, daß du beim Arbeitsgericht deine Kosten der ersten Instanz selbst tragen mußt, auch wenn du obsiegst.
Du kannst jedoch den Anwalt erst einmal sparen, indem du dort zum Rechspfleger gehst und mit ihm die Kündigungsschutzklage selbst einreichst. Dann fallen nur die Gerichtskosten an.
wenn das so stimmt, ist es wirklich ein starkes stück. nimm dir am besten einen RA. wenn dein chef einer kundin allerdings mehr glaubt als dir, ohne dies gründlich zu prüfen ( kundin bitten, den PC nochmals vorbeizubringen o.ä. um zu sehen was nun wirklich installiert wurde), dann würde ich mir wirklich überlegen dort nochmals arbeiten zu wollen.
selbst wenn du dem (einzig richtigen) tip von “janet m ” folgst, und du vor dem arbeitsgericht recht bekommst, wird das arbeitsverhältnis danach so angespannt sein, dass es auf dauer besser ist, dir einen anderen job zu suchen.
“recht haben” und “recht bekommen” sind 2 paar schuhe.
geh zue arbeiterkammer die haben die richtigen leute (anwälte) dafür und die stehen im öffentlichen dienst (kostet nichts)
aber dort wieder arbeiten? der alte wird dir den job zur hölle machen, besser du holst finanziell alles raus was dir zusteht und suchst eine andere stelle
Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen. Dieser wird Deinem “Chef” dann diktieren, wieviel er an Dich zu überweisen hat – sein nächster Urlaub dürfte sich dann damit erledigt haben.
Geh zum Anwalt und verklage Dein Chef. Bekommst Du dort recht, würde ich noch eine Zivilklage gegen die Kundin stellen wegen Verleudmung.
Kündigungsschutzklage einreichen.Wenn du im Recht bist, wirds teuer für deinen Chef….
Gehe zum Arbeitsgericht
Kündigungsschutzklage. Die muss allerdings innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Wenn du in der Gewerkschaft bist, übernehmen die alle Formalitäten für dich. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du den Anwalt und die anfallenden Kosten über die abwickeln. Wenn du keines von beiden hast, Pech.
Weiterhin musst du sofort nach Erhalt der Kündigung zur Agentur für Arbeit und dich dort arbeitssuchend melden. Die erwarten in so einem Fall, dass du alles tust (also auch klagen), um deinen Arbeitsplatz zu erhalten.
Deshalb bleibt dir wohl nichts anderes übrig als Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Ich rate dir auf jeden Fall, dich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Der wird dir dann sagen, wie er die Erfolgsaussichten für deine Klage sieht.
Eines ist klar, du kündigst immer auf Erhalt deines Arbeitsplatzes nicht wie viele glauben auf Abfindung. Eine Abfindung wird immer nur im Rahmen eines Kompromissangebotes vom Arbeitgeber angeboten, wenn er dich auf gar keinen Fall mehr haben möchte oder der Anwalt des AG den Prozess als verloren einschätzt.
Ich wünsche dir gute Nerven und viel Erfolg auf deinem Weg.