mein freund kann keine zahlungen mehr an seine exfrau zwecks unterhalt vornehmen.es ist ein rückstand entstanden.wie geht er vor,und vor allem-wie soll er sich denn einen anwalt leisten,den er dringend braucht,da sie ihn verklagt hat?
By antivirus Posted in: Windows
mein freund kann keine zahlungen mehr an seine exfrau zwecks unterhalt vornehmen.es ist ein rückstand entstanden.wie geht er vor,und vor allem-wie soll er sich denn einen anwalt leisten,den er dringend braucht,da sie ihn verklagt hat?
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der Unterhalt ist festgelegt , also MUSS er zahlen .
Die Frau hat recht , denn wenn er kommentarlos einfach nicht zahlt . übernimmt das weder Rechtschutz noch sonst eine Behörde .
Er kann nicht zahlen ,dann muß er das ankündigen und und vor allem belegen können .
Wer nicht zahlen kann , muß nicht zahlen , aber die Unterhalts-Schuld bleibt , die Frau kann einen Titel gegen den Mann erwirken und diesen geltend machen wenn er wieder Geld hat .
Also die Frau ist im Recht , kläre das mit dem zuständigen Amt.
Es gibt etwas, das nennt sich “Prozesskostenbeihilfe”. Kann jeder beantragen, der sich keinen Anwalt und teure Prozesse leisten kann. Einfach beim zuständigen Amtsgericht vorstellig werden und Belege über Einkünfte und Ausgaben vorlegen. Der/Die Sachbearbeiter/in kann euch dann gleich sagen ob euch Prozesskostenbeihilfe zusteht. Ihr bekommt dann einen Bescheid darüber, dass euch Beihilfe gewährt wurde und damit geht ihr einfach zu einem Anwalt eurer Wahl. Achtung, lasst euch nicht übers Ohr hauen: Jeder Anwalt muss diesen Schein anerkennen. Er darf euch nicht ablehnen, nur weil ihr nicht selbst zahlt! Der Anwalt hat aber das Recht, einen kleinen Betrag von euch zu verlangen, aber macht euch deswegen keine Gedanken, mehr als 50 Euro dürften das normalerweise nicht sein. Das steht aber auch auf dem Bescheid vom Amtsgericht. Der Anwalt muss euch das Geld aber nicht berechnen, er kann alles über die Staatskasse abrechnen. Liebe Grüße und viel Erfolg!
Dafür gibt es die Prozesskostenhilfe, die du über einen RA beantragen kannst. Also Ra aussuchen anrufen und bei diesem Anruf auch gleich abklären, ob der RA überhaupt Interesse an diesem Fall hat. Sollte das durch den RA bejaht werden, kann dieser zusammen mit deinem Freund den Antrag ( Prozesskostenhilfe ) beim Mandanten – Rechtsanwaltgespräch ausfüllen.
Es darf in Deutschland niemandem, auf Grund seiner finanziellen Lage, der Rechtschutz versagt werden. Daher besteht diese Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Wenn ihr dazu mehr infos braucht, wendet euch an euer zuständiges Amtsgericht, die dort extra für solche Fälle, einen Beratungsservice besitzen.
dm
Wenn er z.b Harz4 hat so braucht er nix beim Anwalt bezahlen.^^
Wenn er nichts mehr Zahlen kann so ist es am einfachsten dies der ex freundin/frau und Amt/gegnerischen Anwalt dar zu legen. ( Vorausgesetzt ihm bleibt wirklich im Monat nix über.
Das geld bekommt ex dann vom Amt. Das heist aber nicht das er das nicht zahlen muss. Dieses Geld bleibt sein leben lang bestehen und wenn er mal arbeitet oder mehr Geld hat sind die sofort auf der Matte oder machen eine lohnpfändung bis zur grenze.
Erkundige dich in deiner Region nach unentgeltlicher Rechtshilfe – frag mal bei der Gemeinde, oder beim Sozialamt.
Ausserdem: Wenn er gerichtlich zu Unterhaltszahlungen verdonnert wurde, muss er vielleicht eine Revision des Urteils verlangen, wegen Arbeitslosigkeit oder wie auch immer.
Im Übrigen ist es ein alter Trick, nichts zu verdienen, damit man der Ex nichts mehr bezahlen muss – manche setzen sich dazu ins Ausland ab.
Es kommt darauf an was er verdient oder wovon er lebt. Wenn er zb Hartz 4 bezieht werden die kosten für den Anwalt übernommen. Er sollte bei einem Anwalt anrufen und nachfragen ob bei seinem Gehalt etc.die kosten (auch Gerichtskosten) übernommen werden. Der Anwalt stellt dann meist den Antrag für Gerichtskostenbeihilfe wo auch die Kosten für den Anwalt mit inbegriffen sind.
Dein Freund geht zu einem Fachanwalt für Familienrecht. Dieser hat die Formulare vorrätig für die Prozeßkostenhilfe. Der Anwalt legt zunächst Widerspruch gegen die Klage ein. Das ist für deinen Freund kostenlos.
Nur Mut !
Rechtschutzversicherung?
Oder einen Beratungsschein beim Amtsgericht anfordern.
Aber mal ehrlich.Wieviele Fragen dazu willst du hier noch stellen? Geht zum Amt , nehmt euch einen Anwalt, sucht eine Beratungsstelle (z.B.Profamilia) auf und lasst euch beraten.
Anstatt sich seiner Verantwortung zu entziehen soll er sich eine Arbeit suchen, sich weiterbilden, mehr verdienen, seinen Rückstand abzahlen.
Ansonsten – wenn Du ihn wirklich liebst, dann hilf ihm finanziell.
Beantrage beim örtlichen Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein, rufe vorher an, welche Unterlagen du mitbringen sollst, du musst ja offenlegen, dass du kein Geld hast.
erst einmal Beratungshilfe beim Anwalt einholen, kostet nichts, zahlt der Steuerzahler, dann Prozesskostenhilfe beantragen, zahlt der Steuerzahler
Die könnten doch durch das Jugendamt eine Ratenzahlung vereinbahren………
Man kann Prozesskostenbeihilfe beantragen….
da kann man sich beim gericht nen schein holen…und dann gibt man den schein beim anwalt ab.